Pornos aus dem Netz - straf- und kostenfrei?

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Sexy Nurse With The Patient, © Ekaterina Starshaya
01.05.2008

Jeder, der sich Filme oder Musik aus dem Internet lädt, lebt mit der ständigen Angst, erwischt zu werden und Schadenersatz im fünfstelligen Bereich zahlen zu müssen. Können Raubkopierer und Filesharer jetzt aufatmen?

Wie das Heise-Onlinemagazin Telepolis berichtete, entschied das Landgericht München I in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil, dass Unternehmen aus der Film- und Musikbranche, die zivilrechtlich gegen Raubkopierer klagen wollen, keine Einsicht in die Akte des Verdächtigen erhalten.

Begründet wurde das Urteil damit, dass einem "erheblichen Eingriff" in die Privatssphäre lediglich "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" gegenüberstehen würden. Es sei strafrechtlich wegen einer Urheberrechtsverletzung gegen unbekannt ermittelt worden, das strafrechtliche Verfahren musste jedoch eingestellt werden, da zwar Tatzeitpunkt und die IP des benutzten Internetanschlusses feststanden, aber nicht einwandfrei ermittelt werden konnte, wer den Anschluss zum Filesharing nutzte.
Ein ähnliches Urteil wurde bereits im Januar vom Landgericht Saarbrücken gefällt.

Nun muss die Produktionsfirma für Pornos, die den Anmelder des Anschlusses wenigstens noch zivilrechtlich verklagen und eine Abmahnung erwirken wollte, wohl auch darauf verzichten und wird das Verfahren mit leeren Händen verlassen.
Für Filesharer indes bedeutet das Urteil natürlich keine generelle Straffreiheit; es garantiert allerdings, sollte der Stattsanwalt seine Ermittlungen nicht erfolgreich abschließen können, das Erschweren weiterer zivilrechtlicher Schritte und teurer Abmahnungen.
(KS)
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