Nordwestmecklenburg: Verwahrloste Kinder entdeckt
City- & Szenenews
30.09.2008
Der Zustand der Wohnung ließ für die Polizei keine Fragen offen. Das einjährige Mädchen und der fünfjährige Junge wurden in eine Jugendhilfeeinrichtung gebracht.
Wie die Polizeidirektion Schwerin meldete, wurden am Sonntag in der Gemeinde Pokrent (Landkreis NWM) zwei vernachlässigte Kleinkinder aus einer verwahrlosten Wohnung geholt. Der Kindernotdienst nahm sich am selben Abend der beiden Kinder im Alter von ein und fünf Jahren an.
Zufällige Entdeckung
Die Polizei hatte die Kinder eher zufällig in dem Haus entdeckt, nachdem die Beamten wegen einer Trunkenheitsfahrt zu dieser Adresse gerufen wurden. Ein kurzer Blick in das Haus war bereits ausreichend, um das Ausmaß der Lebens- und Wohnumstände der Kinder zu erkennen. So fand in der Wohnung zu diesem Zeitpunkt gerade ein Trinkgelage unter mehreren Erwachsenen statt, an dem sich auch die Eltern beteiligten. Darüber hinaus befand sich die gesamte Wohnung nach Polizeiangaben in einem verwahrlosten und verdreckten Zustand. Die Polizei verständigte daraufhin den Kindernotdienst. Das einjährige Mädchen und der fünfjährige Junge sind wohlauf und befinden sich gegenwärtig in einer Jugendhilfeeinrichtung. Gegen beide Elternteile wird jetzt wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt.
(ur)
Der Zustand der Wohnung ließ für die Polizei keine Fragen offen. Das einjährige Mädchen und der fünfjährige Junge wurden in eine Jugendhilfeeinrichtung gebracht.
Wie die Polizeidirektion Schwerin meldete, wurden am Sonntag in der Gemeinde Pokrent (Landkreis NWM) zwei vernachlässigte Kleinkinder aus einer verwahrlosten Wohnung geholt. Der Kindernotdienst nahm sich am selben Abend der beiden Kinder im Alter von ein und fünf Jahren an.
Zufällige Entdeckung
Die Polizei hatte die Kinder eher zufällig in dem Haus entdeckt, nachdem die Beamten wegen einer Trunkenheitsfahrt zu dieser Adresse gerufen wurden. Ein kurzer Blick in das Haus war bereits ausreichend, um das Ausmaß der Lebens- und Wohnumstände der Kinder zu erkennen. So fand in der Wohnung zu diesem Zeitpunkt gerade ein Trinkgelage unter mehreren Erwachsenen statt, an dem sich auch die Eltern beteiligten. Darüber hinaus befand sich die gesamte Wohnung nach Polizeiangaben in einem verwahrlosten und verdreckten Zustand. Die Polizei verständigte daraufhin den Kindernotdienst. Das einjährige Mädchen und der fünfjährige Junge sind wohlauf und befinden sich gegenwärtig in einer Jugendhilfeeinrichtung. Gegen beide Elternteile wird jetzt wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt.
(ur)
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