Klageflut zu "Hartz IV"
City- & Szenenews
23.01.2009
Tausende Deutsche klagen gegen die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Vier Jahre nach dem Inkrafttreten von "Hartz IV" reißt die Klagewelle gegen die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht ab. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag mitteilte, gingen im vergangenen Jahr 174 618 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein - gut 38 000 mehr als 2007. Das entspricht einem Zuwachs um knapp 28 Prozent. "Der bisherige Trend hat sich nicht nur weiter fortgesetzt, sondern noch weiter verstärkt", sagte Gerichtssprecher Thomas Voelzke, selbst Vorsitzender eines der für "Hartz-IV"-Verfahren zuständigen BSG-Senate.
BSG-Präsident Peter Masuch forderte die Bundesregierung auf, die Arbeitsmarktreform nachzubessern. "Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ebenso wie die Kostentragung für Unterkunft und Heizung scheinen mir noch klarstellungsbedürftig." Es sei "nicht befriedigend", wenn die Bewilligung staatlicher Leistungen in derart hohem Ausmaß zu Klagen und Eilanträgen bei den Sozialgerichten führe. Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel machte für die Klageflut aber auch die für die Auszahlung von "Hartz-IV"-Leistungen zuständigen Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) verantwortlich: Weil die Urteile des Bundessozialgerichts von den Behörden oftmals ignoriert würden, müssten Arbeitslose auch dann vor Gericht ziehen, wenn es für einen Streitfall eigentlich schon eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung gibt: "Das ist ein Perpetuum Mobile."
Um die Belastung der Sozialgerichte als Folge der "Hartz-IV"-Regelungen zu verdeutlichen, verwies BSG-Sprecher Voelzke auf die Zahl der Verfahren vor der Reform: Damals hätten die Sozialgerichte insgesamt gerade einmal 300 000 Klagen bewältigen müssen - in allen Rechtsgebieten, zu denen unter anderem auch Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gehören, zusammen. Die Zahl von derzeit 1149 Richterstellen halte mit dieser Entwicklung aber nicht Schritt. So seien im vergangenen Jahr bundesweit nur 76,5 neue Stellen geschaffen worden - ein Plus von rund sieben Prozent.
Der in diesem Zusammenhang immer wieder diskutierten Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten, um die Belastung flexibel verteilen zu können, erteilte Masuch jedoch eine klare Absage: "Diese leidige Diskussion gefährdet das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit", sagte der BSG-Präsident. (ddp/ms)
Tausende Deutsche klagen gegen die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Vier Jahre nach dem Inkrafttreten von "Hartz IV" reißt die Klagewelle gegen die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht ab. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag mitteilte, gingen im vergangenen Jahr 174 618 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein - gut 38 000 mehr als 2007. Das entspricht einem Zuwachs um knapp 28 Prozent. "Der bisherige Trend hat sich nicht nur weiter fortgesetzt, sondern noch weiter verstärkt", sagte Gerichtssprecher Thomas Voelzke, selbst Vorsitzender eines der für "Hartz-IV"-Verfahren zuständigen BSG-Senate.
BSG-Präsident Peter Masuch forderte die Bundesregierung auf, die Arbeitsmarktreform nachzubessern. "Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ebenso wie die Kostentragung für Unterkunft und Heizung scheinen mir noch klarstellungsbedürftig." Es sei "nicht befriedigend", wenn die Bewilligung staatlicher Leistungen in derart hohem Ausmaß zu Klagen und Eilanträgen bei den Sozialgerichten führe. Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel machte für die Klageflut aber auch die für die Auszahlung von "Hartz-IV"-Leistungen zuständigen Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) verantwortlich: Weil die Urteile des Bundessozialgerichts von den Behörden oftmals ignoriert würden, müssten Arbeitslose auch dann vor Gericht ziehen, wenn es für einen Streitfall eigentlich schon eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung gibt: "Das ist ein Perpetuum Mobile."
Um die Belastung der Sozialgerichte als Folge der "Hartz-IV"-Regelungen zu verdeutlichen, verwies BSG-Sprecher Voelzke auf die Zahl der Verfahren vor der Reform: Damals hätten die Sozialgerichte insgesamt gerade einmal 300 000 Klagen bewältigen müssen - in allen Rechtsgebieten, zu denen unter anderem auch Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gehören, zusammen. Die Zahl von derzeit 1149 Richterstellen halte mit dieser Entwicklung aber nicht Schritt. So seien im vergangenen Jahr bundesweit nur 76,5 neue Stellen geschaffen worden - ein Plus von rund sieben Prozent.
Der in diesem Zusammenhang immer wieder diskutierten Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten, um die Belastung flexibel verteilen zu können, erteilte Masuch jedoch eine klare Absage: "Diese leidige Diskussion gefährdet das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit", sagte der BSG-Präsident. (ddp/ms)
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