Hartz IV ist verfassungswidrig

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Bild © Flashon Studio, 2008
30.10.2008

Ein hessisches Landesgericht hat entschieden: Hartz IV ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Eine dreiköpfige Familie hat den Stein ins Rollen gebracht, der nun eine sprichwörtliche Lawine mit sich ziehen könnte. Die Eltern beziehen laut Frankfurter Rundschau nach der sogenannten Hartz-IV-Gesetzgebung monatlich jeweils 311 Euro, ihre 14-jährige Tochter bekommt 207 Euro.
Da die Familie der Ansicht war, dass das Geld nicht zum Leben reichen würde, beantragte sie weitere 133 Euro pro Elternteil und 89 Euro zusätzlich für die Tochter. Mit diesem Antrag scheiterten sie im Verwaltungsverfahren, und auch das zuständige Sozialgericht entschied, dass die gezahlten Sätze im Einklang mit der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes stünden.

In zweiter Instanz und nach vier Gutachten zur Bedarfsbemessung entschied das Landessozialgericht Hessen nun aber, dass durch die Regelsätze das soziokulturelle Existenzminimum einer Familie nicht gedeckt sei. Außerdem sei unklar, warum der Regelsatz für Kinder auf 60 Prozent des normalen Satzes begrenzt sei und warum ein 14-jähriges Kind ebenso viel Geld bekomme wie ein Neugeborenes.

Mit der Begründung, dass die Regelsätze weder mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Menschenwürde noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat übereinstimmten, verwies das Landessozialgericht das Problem an das Bundesverfassungsgericht. Sollte dieses ebenso entscheiden, müsste der Gesetzgeber die Hartz-IV-Regelung kippen.

(KS)
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