Geldhahn zu für NPD?
City- & Szenenews
21.11.2008
Nach dem Vorstoß seines niedersächsischen Amtskollegen Uwe Schünemann (CDU) spricht sich nun auch Innenminister Buttolo (ebenfalls CDU) dafür aus, der rechtsextremen NPD den staatlichen Geldhahn abzudrehen.
Es sei ein "fantastischer Gedanke, die Rechtsradikalen von der Parteienfinanzierung auszuschließen", sagte Buttolo am Freitagmorgen im Deutschlandfunk. Ob sich diese "großartige Idee" auch umsetzen lasse, müsse man nun sehen.
Schünemann hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das vorsieht, durch eine Änderung im Grundgesetz und im Parteiengesetz die NPD nicht mehr an der staatlichen Parteienfinanzierung teilhaben zu lassen.
Allein im vergangenen Jahr erhielt die rechtsextreme Partei 1,45 Millionen Euro.
Buttolo sagte, man werde das Gutachten in allen Bundesländern intensiv auswerten lassen und prüfen, ob eine derartige Grundgesetzänderung "so sicher" formuliert werden könne, "dass sie auch vor einem Verfassungsgericht hält".
Schließlich dürfe man nicht wie beim gescheiterten NPD-Verbotsverfahren "mit einem Negativ-Ergebnis nach Hause gehen" und die Rechtsextremen auf diese Weise letztlich stärken.
(ddp / pb)
Nach dem Vorstoß seines niedersächsischen Amtskollegen Uwe Schünemann (CDU) spricht sich nun auch Innenminister Buttolo (ebenfalls CDU) dafür aus, der rechtsextremen NPD den staatlichen Geldhahn abzudrehen.
Es sei ein "fantastischer Gedanke, die Rechtsradikalen von der Parteienfinanzierung auszuschließen", sagte Buttolo am Freitagmorgen im Deutschlandfunk. Ob sich diese "großartige Idee" auch umsetzen lasse, müsse man nun sehen.
Schünemann hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das vorsieht, durch eine Änderung im Grundgesetz und im Parteiengesetz die NPD nicht mehr an der staatlichen Parteienfinanzierung teilhaben zu lassen.
Allein im vergangenen Jahr erhielt die rechtsextreme Partei 1,45 Millionen Euro.
Buttolo sagte, man werde das Gutachten in allen Bundesländern intensiv auswerten lassen und prüfen, ob eine derartige Grundgesetzänderung "so sicher" formuliert werden könne, "dass sie auch vor einem Verfassungsgericht hält".
Schließlich dürfe man nicht wie beim gescheiterten NPD-Verbotsverfahren "mit einem Negativ-Ergebnis nach Hause gehen" und die Rechtsextremen auf diese Weise letztlich stärken.
(ddp / pb)
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