Eva Herman vs. NDR: Gericht hat entschieden

City- & Szenenews

City- & Szenenews
Foto anzeigen
© DDP
29.04.2008

Nach ihren Aussagen zur NS-Familienpolitik hatte der NDR sie fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel. Sie führe einen "Mütterkreuzzug" und polarisiere zu stark, um weiter Talk-Gastgeberin zu sein. Das wollte sich Herman nicht bieten lassen - sie klagte gegen die Kündigung. Jetzt steht das Urteil.

Moderatorin Eva Herman ist im Rechtsstreit um ihren Rauswurf beim NDR gescheitert. Herman wollte feststellen lassen, ob sich der NDR bei der Kündigung rechtmäßig verhalten oder gegen den Kündigungsschutz verstoßen hatte. Außerdem wollte sie überprüfen lassen, ob der NDR zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Das Hamburger Arbeitsgericht verkündete am Dienstag, dass zwei Kündigungsschutzklagen der Ex-"Tagesschau"-Sprecherin abgewiesen worden seien. Zudem wurden Schadensersatzansprüche ausgesetzt.

Weder Herman noch Vertreter des Norddeutschen Rundfunks waren bei der Urteilsverkündung anwesend. Bereits drei Wochen zuvor war ein Gütetermin zwischen der Autorin und dem Sender gescheitert.
(ddp/ur)
weitere Nachrichten aus der Kategorie „City- & Szenenews“:
Diskriminierung oder lediglich polizeiliche Erfahrung? Weil ihn ein Bundespolizist aufgrund seiner Hautfarbe kontrollierte, erstattete ein dunkelhäutiger Deutscher Anzeige - und verlor. » mehr lesen
In Großbritannien steigt der Absatz erotischer E-Books. Auch in Deutschland könnte das unerkannte Konsumieren erotisch-brisanter Geschichten Schule machen. » mehr lesen
Am 4. August fällt der Startschuss für die nächtliche Laufveranstaltung in Rostock. Der persönliche Startschuss aber kann bereits jetzt abgefeuert werden - was nicht nur sportliche Vorteile birgt. » mehr lesen