BAföG künftig für mehr Menschen
City- & Szenenews
09.03.2009
Aufstiegsfortbildungen in diversen Berufen sollen künftig vom Staat bezuschusst werden. Außerdem soll die Ausbildungsförderung von Auszubildenden mit Kindern erweitert werden. Wer seine Ausbildung erfolgreich abschließt, muss nicht alles zurückzahlen.
In Zukunft sollen mehr Menschen vom Meister-BAföG profitieren. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetz zu, wonach die Förderung deutlich ausgeweitet wird. Demnach sind künftig auch Aufstiegsfortbildungen für Altenpfleger und Erzieher förderfähig. Außerdem wird nicht mehr nur die erste Fortbildung bezuschusst. Wer bereits auf eigene Kosten einen solchen Lehrgang absolviert hat, kann für einen zweiten in den Genuss des Meister-BAföGs kommen. Bislang war dies nicht möglich.
Auch die Unterstützung von Menschen mit Kindern bei der Fortbildung wird ausgebaut. Für Alleinerziehende gibt es monatlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Der Zuschlag pro Kind beim Unterhaltsbeitrag wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt.
Der Staat will auch den Erfolg bei der Fortbildung stärker honorieren. Wer die Abschlussprüfung besteht, muss nicht sein gesamtes Förderdarlehen zurückzahlen, sondern bekommt 25 Prozent davon erlassen.
(ddp/sh)
Aufstiegsfortbildungen in diversen Berufen sollen künftig vom Staat bezuschusst werden. Außerdem soll die Ausbildungsförderung von Auszubildenden mit Kindern erweitert werden. Wer seine Ausbildung erfolgreich abschließt, muss nicht alles zurückzahlen.
In Zukunft sollen mehr Menschen vom Meister-BAföG profitieren. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetz zu, wonach die Förderung deutlich ausgeweitet wird. Demnach sind künftig auch Aufstiegsfortbildungen für Altenpfleger und Erzieher förderfähig. Außerdem wird nicht mehr nur die erste Fortbildung bezuschusst. Wer bereits auf eigene Kosten einen solchen Lehrgang absolviert hat, kann für einen zweiten in den Genuss des Meister-BAföGs kommen. Bislang war dies nicht möglich.
Auch die Unterstützung von Menschen mit Kindern bei der Fortbildung wird ausgebaut. Für Alleinerziehende gibt es monatlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Der Zuschlag pro Kind beim Unterhaltsbeitrag wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt.
Der Staat will auch den Erfolg bei der Fortbildung stärker honorieren. Wer die Abschlussprüfung besteht, muss nicht sein gesamtes Förderdarlehen zurückzahlen, sondern bekommt 25 Prozent davon erlassen.
(ddp/sh)
weitere Nachrichten aus der Kategorie City- & Szenenews:
Diskriminierung oder lediglich polizeiliche Erfahrung? Weil ihn ein Bundespolizist aufgrund seiner Hautfarbe kontrollierte, erstattete ein dunkelhäutiger Deutscher Anzeige - und verlor.
» mehr lesen
38 Kommentare
In Großbritannien steigt der Absatz erotischer E-Books. Auch in Deutschland könnte das unerkannte Konsumieren erotisch-brisanter Geschichten Schule machen.
» mehr lesen
Am 4. August fällt der Startschuss für die nächtliche Laufveranstaltung in Rostock. Der persönliche Startschuss aber kann bereits jetzt abgefeuert werden - was nicht nur sportliche Vorteile birgt.
» mehr lesen



