Aus für "Killerspiele": Bundesregierung beschließt Verbot
City- & Szenenews
17.05.2008
"Killerspiele" sind nicht erst seit gestern in aller Munde. DIe mutmaßlichen Gewaltauslöser erhitzen die Gemüter, seit es Computerspiele gibt. Gegner können jetzt einen neuerlichen Erfolg verzeichnen.
Wie Heise Online berichtete, hat der Bundestag nun eine starke Erweiterung der Kriterien für eine Indizierung beschlossen. Bisher wurden nur Gewalt oder Krieg verherrlichende Spiele indiziert.
Die Eintragung im Index ist zwar kein Verbot, hat aber weitreichende Folgen für die Produkte: Sie dürfen nicht an Jugendliche verkauft noch beworben oder in Geschäften ausgestellt werden. Das schließt einen gewinnbringenden Verkauf nahezu aus.
Nach dem Willen der Bundesregierung, die die Gesetzesinitiative gestartet hatte, sollen jetzt auch Spiele, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", auf dem Index landen. Außerdem sollen die Kennzeichnungen zur Altersfreigabe vergrößert und somit besser sichtbar gemacht werden.
Die Opposition kritisiert das Gesetz indes als unzureichend. Alle Oppositionsparteien halten eine stärkere Ausbildung zur Medienkompetenz für Pädagogen für unerlässlich. Die Grünen halten laut Heise auch die zugrunde liegende Formulierung für zu schwammig. Sie werde Rechtsunsicherheit schaffen und diene als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte.
Außerdem wird über den britische Forscher Patrick Kierkegaard von der University of Nottingham berichtet, der in einem wissenschaftlichen Magazin die Argumente von Gegnern sogenannter Killerspiele kritisch durchleuchtet und keinen Beweis für den Zusammenhang virtueller und realer Gewalt findet - allerdings auch keine Widerlegung.
(KS)
"Killerspiele" sind nicht erst seit gestern in aller Munde. DIe mutmaßlichen Gewaltauslöser erhitzen die Gemüter, seit es Computerspiele gibt. Gegner können jetzt einen neuerlichen Erfolg verzeichnen.
Wie Heise Online berichtete, hat der Bundestag nun eine starke Erweiterung der Kriterien für eine Indizierung beschlossen. Bisher wurden nur Gewalt oder Krieg verherrlichende Spiele indiziert.
Die Eintragung im Index ist zwar kein Verbot, hat aber weitreichende Folgen für die Produkte: Sie dürfen nicht an Jugendliche verkauft noch beworben oder in Geschäften ausgestellt werden. Das schließt einen gewinnbringenden Verkauf nahezu aus.
Nach dem Willen der Bundesregierung, die die Gesetzesinitiative gestartet hatte, sollen jetzt auch Spiele, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", auf dem Index landen. Außerdem sollen die Kennzeichnungen zur Altersfreigabe vergrößert und somit besser sichtbar gemacht werden.
Die Opposition kritisiert das Gesetz indes als unzureichend. Alle Oppositionsparteien halten eine stärkere Ausbildung zur Medienkompetenz für Pädagogen für unerlässlich. Die Grünen halten laut Heise auch die zugrunde liegende Formulierung für zu schwammig. Sie werde Rechtsunsicherheit schaffen und diene als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte.
Außerdem wird über den britische Forscher Patrick Kierkegaard von der University of Nottingham berichtet, der in einem wissenschaftlichen Magazin die Argumente von Gegnern sogenannter Killerspiele kritisch durchleuchtet und keinen Beweis für den Zusammenhang virtueller und realer Gewalt findet - allerdings auch keine Widerlegung.
(KS)

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